So führen Sie ein Umweltmanagementsystem ein.
Die erfolgreiche Implementierung eines Umweltmanagementsystems (UMS) erfolgt in mehreren Phasen und bedarf umsichtiger Beratung.
1. Festlegung der Umweltpolitik
2. Planung des UMS
3. Umsetzung & Betrieb
4. stetige Überwachung
5. Managementbewertung
6. Zertifizierung
1. Festlegung der Umweltpolitik
„Wo möchten wir als Unternehmen hin?“ – für die Zertifizierung nach ISO 14001-Norm ist eine schriftliche Erklärung zu den Absichten und Zielen im Bereich des Umweltschutzes, also eine Definition der Umweltpolitik, nötig. Diese Umweltpolitik hat für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein. Sie ist eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung sowie zur Einhaltung der geltenden umweltrechtlichen Anforderungen.
2. Planung des Umweltmanagementsystems
„Wer muss sich worum kümmern? “ – ein UMS zu planen heißt, alle Umweltaspekte zu bestimmen und daraus die bedeutsamen Umweltaspekte abzuleiten. Die Norm gibt dazu keine bestimmte Methode vor. Nach Ermittlung der Umweltaspekte werden diese dokumentiert und müssen auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Während der Planung werden rechtliche Verpflichtungen sowie weitere umweltspezifische Anforderungen und deren Anwendung auf die Umweltaspekte ermittelt. Ziele und betriebliche Umweltschutzprogramme werden definiert und Programme formuliert, wie Umweltziele erreichen werden können. Die Unternehmensführung definiert dabei Mittel und Zeitrahmen bis zur Verwirklichung und die Verantwortlichkeiten. Aus dem Gesamtziel werden anschließend Einzelziele für die relevanten Abteilungen und Funktionen abgeleitet.
3. Umsetzung und Betrieb des UMS
Die Grundbausteine, aus denen sich das Umweltmanagementsystem aufbaut sind:
• Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse
Es ist Aufgabe der Geschäftsführung sicherzustellen, dass benötigte personelle, finanzielle, technische und infrastrukturelle Ressourcen vorhanden sind. Weiterhin müssen der Beauftragte benennt, Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Umweltmanagement beteiligten Personen definiert werden.
• Fähigkeit, Schulung, Bewusstsein
Personen mit umweltrelevanten Aufgaben müssen die Kompetenzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben besitzen. Wird ein Schulungsbedarf festgestellt, müssen die entsprechenden Weiterbildungen durchgeführt werden. Für ein erfolgreiches UMS ist es essentiell, dass sich die MitarbeiterInnen über ihre Aufgaben und Verantwortungen bewusst sind.
• Kommunikation
In der Kommunikation werden Verfahren für den externen und internen Informationsaustausch festgelegt und dokumentiert.
• Dokumentation
Anforderungen an die Dokumentation des UMS sind klar definiert. Der Umfang dieser dokumentierten Informationen kann jedoch unterschiedlich sein und ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Art von Prozessen und Produkten.
• Lenkung der Dokumente
Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass eine aktuelle Fassung der Dokumente verfügbar ist, wo sie gebraucht wird. Veraltete Dokumentenfassungen dürfen nicht genutzt werden.
• Ablauflenkung
Abläufe zu bedeutenden Umweltaspekten sind unter festgesetzten Bedingungen auszuführen. Das heißt, dass betriebliche Arbeits- oder Verfahrensanweisungen oder Vorgaben festgelegt werden müssen.
• Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
Anforderungen zum Umgang mit Unfällen oder Notfallsituationen sind in der Norm festgehalten. Situationen, die Unfälle verursachen können gilt es zu ermitteln und Maßnahmen zu definieren, wie solche Notfallsituationen vermieden und deren Umweltauswirkungen vermindert werden können.
4. Stetige Überwachung des Umweltmanagements
Man kann nur managen, was man auch messen kann. Alle umweltrelevanten Tätigkeiten und Verfahren sind also unter Einhaltung der Rechtsvorschriften laufend zu überwachen und zu messen. Bei Feststellung von Nichtkonformitäten, müssen entsprechende Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen definiert werden. Die regelmäßige Überprüfung des gesamten UMS findet in Form von internen Audits statt. Das Unternehmen muss zudem Aufzeichnungen führen, die das Einhalten der Normforderungen nachweisen. Entsprechende Verfahren zur Speicherung, Identifizierung, Sicherung und Vernichtung solcher Aufzeichnungen müssen im Unternehmen etabliert sein.
5. Managementbewertung der Geschäftsleitung
Die Unternehmensführung muss das Umweltmanagementsystem regelmäßig bewerten. Dabei werden Faktoren wie die Eignung, Angemessenheit sowie die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems einbezogen. Als Grundlage für die Bewertung werden die Ergebnisse der internen Audits oder die Leistungsbewertung des UMS sowie die Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Umweltanforderungen genutzt.
6. Zertifizierung des UMS
Nachdem das Umweltmanagementsystem erfolgreich im Unternehmen implementiert und die Wirksamkeit nachgewiesen wurde, kann es zur Zertifizierung , also einer unabhängige und objektive Bestätigung der Einhaltung der Normforderungen, kommen.
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